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Weitere Sozialversicherungen (EO etc.)

Letztlich basieren sämtliche sozialversicherungsrechtliche Verfahren auf gleichen oder ähnlichen Grundlagen.

Für medizinrechtliche Fragen sei hier auf die Ausführungen zum Invalidenrecht (IVG) und dem Unfallversicherungsrecht (UVG) verwiesen. Fehler etwa in der Erwerbsersatzordnung (EO) treten insbesondere bei den Berechnungsgrundlagen auf. Sind Sie der Ansicht, dass die Behörde den Erwerbsersatz zu tief berechnet hat, stehe ich Ihnen für die Prüfung der Recht- und Angemessenheit gerne zur Verfügung.

Weitere Sozialversicherungen (EO etc.): Service
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