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  • Oliver Streiff

Rechtsberatung und -vertretung bei internationalen Rechtsfällen zwischen Deutschland und der Schweiz

Aktualisiert: 30. Sept. 2023


Rechtsberatung und Rechtsberatung zwischen Deutschland und der Schweiz
Rechtsberatung und Rechtsberatung zwischen Deutschland und der Schweiz

Internationale Sachverhalte und Rechtsordnungen: In Europa hat jedes Land seine eigene Rechtsordnung. Das jeweilige nationale materielle Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Parteien («wer hat Recht») sowie das Prozessrecht, worunter die örtliche sowie sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Behörden sowie das Verfahrensrecht («wie bekomme ich Recht») fallen.


Liegt ein Rechtsfall mit internationalem Sachverhalt z.B. zwischen Deutschland und der Schweiz vor, braucht es eine sinnvolle Koordinierung dieser Rechtsordnungen. Deswegen haben die Länder in Europa internationale Übereinkommen abgeschlossen, darunter auch Deutschland und die Schweiz, welche die örtliche Zuständigkeit der Gerichte und Behörden, die Anerkennung und Vollstreckung sowie das anzuwendende Recht regeln. Beispiel: Ein Schweizer lässt sich in München medizinisch behandeln, zahlt aber seine Rechnung nicht. Er muss in der Schweiz eingeklagt werden, das anzuwendende Recht ist Deutsches. Oder eine deutsche Firma erkämpft sich ein Urteil in München gegen eine Schweizerische Fima, das dann in der Schweiz vollstreckt werden muss, weil die beklage Firma ihren Sitz in der Schweiz hat. Internationale Verhältnisse können teilweise komplex sein und übersichtlich sein, da es viele Ausnahmeregelungen gibt.

Um Gläubigern im In- und Ausland mit internationalem Sachverhalt zu ihrem Recht zu verhelfen, bietet die Streiff-Rechtsanwalt Kanzlei grenzüberschreitend Rechtsberatung zwischen Deutschland und der Schweiz an. China auf Anfrage. Ziel vorliegender Dienstleistungen ist es, Rechtsuchenden in Deutschland und in der Schweiz rasch und übersichtlich die Rechtslage sowie die Verfahrens- und Prozessmodalitäten verständlich zu machen sowie die Interessen grenzüberschreitend zu vertreten resp. vertreten zu lassen. Gemäss unserem Motte: «Wir bringen die Sache auf den Punkt» profitieren Sie effizienten und effektiven Dienstleistungen, jederzeitiger Transparenz sowie Verlässlichkeit. Das hebt mich von anderen Kollegen ab. Vorgehen und Honorar: Zur Finanzierungsmodalitäten: Prüfen Sie, ob Sie für Rechtsschutz versichert sind und melden dort den Fall an. Besteht keine Finanzierung durch die Rechtsschatz, arbeiten wird gemäss den anwaltschaftlichen Standesregeln mit Kostenvorschüssen. Aufwendungen werden sorgfältig festgehalten und werden spätestens mit der Endabrechnung zur Prüfung und Überweisung übermittelt.

Vielseitige Erfahrung: Ich bin seit vielen Jahren selbständiger Rechtsanwalt und habe mich so fortlaufend spezialisiert. Während meiner Zeit bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, einer Schweiz weit bekannten Ikone im Haftpflichtrecht, konnte ich zusätzliches Spezialwissen aneignen. Als nebenamtlicher (Straf-)Richter am Bezirksgericht Höfe habe ich die Denkweise eines Gerichts im Haftpflicht kennenlernen. Ich arbeite kundennah und praktisch, immer mit dem Anspruch, möglichst effektiv und effizient zu arbeiten. Ich bringe die Sache auf den Punkt. Bei Langzeitverfahren kommen mir bzw. meinen Klienten zudem meine Fähigkeiten als personal Coach zugute. Profitieren Sie von diesen vielfältigen Erfahrungen für Ihre Angelegenheit. Ausserdem sind wir gut vernetzt mit Korrespondenzanwälte in München und in Zürich. Wir sehen uns als Ihr Ansprechpartner in Schnittstelle der zwei Rechtsordnungen Deutschland und der Schweiz. Möchten Sie eine Forderung im Ausland geltend machen oder ein Urteil anerkennen und vollstrecken lassen?

Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Gesprächstermin. Gerne kläre ich Sie über alle wesentliche Punkte auf. Klienten sind bei uns gut beraten.


lic. iur. Oliver Streiff, Rechtsanwalt, Zürich und München, online



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