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  • Oliver Streiff

Führerausweisentzug – was man dagegen machen kann oder nicht


Schon seit Tagen ist es in der Luft und nun kommt plötzlich der Strafbefehl des Statthalteramtes / der Staatsanwaltschaft oder das rechtliche Gehör des Strassenverkehrsamtes, Abteilung Administrativmassnahmen. Busse mit Verwarnung oder Führerausweisentzug bzw. Warnungsentzug, bei fehlender Fahreignung droht der Sicherheitsentzug über eine längere Dauer (z.B. bei Verdacht auf Betäubungsmittel oder Alkohol). 10 Tage Zeit sich zu äussern. Die Folgen auf Beruf und Privatleben sind beachtlich. Was also tun? Anwalt einschalten oder fahren lassen?


In vorliegender Blog will ich Betroffenen zeigen, wann sich anwaltschaftliche Unterstützung lohnt oder in den sauren Apfel zu beissen die kostengünstigere Wahl ist. Im ersten Teil beschreibe ich zum besseren Verständnis kurz das Verfahren bei einer Verkehrsregelverletzung. Im zweiten Teil folgt die Kerninformation, nämlich in welchen Konstellationen sich eine anwaltschaftliche Intervention lohnt und wann nicht. Am Ende findest du die Kontaktdaten sowie das Vorgehen, wenn du die staatliche Massnahme auf Recht- und Angemessenheit überprüft haben willst.


Zum Verfahren: Vorab gilt es zu wissen, dass bei einer Verkehrsregelverletzung immer zwei Verfahren ausgelöst werden. Einerseits das Bussen- bzw. das Strafverfahren beim Statthalteramt, Staatsanwaltschaft oder wie auch immer die staatliche Amtsstelle im jeweiligen Kanton genannt wird. Parallel wird das sogenannte Administrativmassnahmeverfahren beim Strassenverkehrsamt, Abteilung Administrativmassnahmen oder ähnlich Bezeichnungen, eröffnet. Im Strafverfahren – und nur dort! - wird der vorgeworfene Sachverhalt sowie die Rechtsfolge abgeklärt. Das wird dann fast immer im sogenannten Strafbefehl festgehalten. Wenn du jetzt mit dem zur Last vorgeworfenen Sachverhalt im Strafbefehl nicht einverstanden bist, schliesslich unterlaufen auch dem Staat inhaltliche oder formelle Fehler, ist es sehr wichtig, zwingend im Strafverfahren zu intervenieren bzw. Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben (Rechtsmittelfrist 10 Tage seit Erhalt!). Ist der Strafbefehl erst einmal in Rechtskraft erwachsen, ist der vorgeworfene Sachverhalt grundsätzlich bindend, auch für Administrativ-massnahmeverfahren beim Strassenverkehrsamt. Soweit klar? Zögere daher nicht, dir umgehend anwaltschaftliche Hilfe beizuziehen, wenn es um die Fakten geht.


Wann lohnt sich eine anwaltschaftliche Intervention in Bezug auf den vorgeworfenen Sachverhalt?

Grundsätzlich nur dann, wenn es die Beweislage zulässt. Das ist nicht der Fall bei Verzeigungen wegen Geschwindigkeitsübertretungen, ungenügender Abstand, rechts überholen, Alkoholkonsum, wenn die entsprechenden Messungen ordnungsgemäss erhoben worden sind. Ja, man kann solche Messungen anfechten und gutachterlich überprüfen lassen. Das lohnt sich aber nur dann, wenn Gewissheit hat, dass die Messung zu 100% falsch war. Sonst ausser Spesen nichts gewesen und gutachterliche Erkenntnis sind oft noch belastender, denn die Erfahrung zeigt, dass die Resultate noch genauer sind. Eine anwaltschaftliche Intervention lohnt sich hingegen dann, wenn der Sachverhalt unklar oder unvollständig ist, Zeugenaussagen widersprüchlich oder knapp ausgefallen sind oder wenn die Erstellung des Sachverhalt auch von den eigenen Aussagen abhängt. Deshalb gilt: Schon bei der ersten polizeilichen Erstbefragung Aussage verweigern oder sofort einen Anwalt beiziehen. Denn wenn Aussagen erst einmal protokolliert sind, können sie praktisch nicht mehr korrigiert werden.


Wann lohnt sich eine anwaltschaftliche Intervention bei der rechtlichen Würdigung?

Der vorgeworfene Sachverhalt ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist Einordnung des Verschulden. Im Administrativverfahren wird das leichte bis schwere Widerhandlung nach Art. 16a SVB bis Art. 16c SVG genannt (Warnungsentzüge). Geht es um die Fahreignung als solche, geht es um die rechtliche Beurteilung der Fahreignung nach Art. 16d SVG (Sicherheitsentzüge). Mit anderen Worten wird der Sachverhalt in einem zweiten Schritt nach juristischen Kriterien geprüft.

Bei den Warnungsentzügen lohnt sich anwaltschaftliche Intervention bei der rechtlichen Einordnung, namentlich wenn das Verschulden im Übergang von einer leichten Widerhandlung (Verwarnung) zu einer mittelschweren (mindestens 1 Monat Führerausweisentzug) oder von einer mittelschweren Wiederhandlung (mindestens 3 Monate Führerausweisentzug) zu einer schweren Widerhandlung (mindestens drei Monate) zur Diskussion steht. Bei diesen Schwellenwerten kann am meisten erreicht werden, was sich wegen der unterschiedlichen Mindestentzugsdauer (Kaskadenordnung) sehr lohnen kann. Praktisch keinen Nutzen bringen Rechtsmittel gegen Sicherungsentzüge bei Vorhalten von Fahrunfähigkeit infolge Alkohol- oder Cannabiskonsum. Zwar können die Messresultate ganz genau unter die Lupe genommen werden. Fehler ereignen sich aber nur sehr sehr selten. Zweitens lohnt sich eine anwaltschaftliche Vertretung, wenn es darum geht, die Verhältnismässigkeit der Massnahme, namentlich all jene Punkte herausarbeiten, die Verkehrsregelübertretung erklärbar machen. Denn dann wird das Strassenverkehrsamt die Entzugsdauer reduzieren.


Fazit: Anwaltschaftliche Interventionen lohnen sich in aller Regel in zwei Konstellationen: Einerseits, wenn es um die polizeiliche Erstbefragung geht oder der im Strafbefehl vorgeworfene Sachverhalt nicht mit den eigenen Wahrnehmungen übereinstimmt. Die zweite Konstellation, in welcher sich anwaltschaftliche Intervention lohnt, sehe ich bei der Qualifizierung des Sachverhalts bei den Übergängen von leichter, mittelschwerer und schwerer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetzt.


Was kostet der Anwalt?

Eine summarische Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist in aller Regel mit 1 bis 2 Stunden Aufwand verbunden und kostet ca. CHF 500.00. Die Ergreifung eines Rechtsmittels ist meist mit ca. 10 Stunden Aufwand verbunden und kann somit schnell CHF 2'000.00 kosten. Darin nicht eingerechnet die Verfahrensgebühren. Einschlägige Erfahrungen: Seit 2010 bin ich im Straf- und Strassenverkehrsrecht tätig und konnte so in der Praxis einschlägige Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten sammeln. Als Mitglied im Verein Strafpikett finden regelmässig Weiterbildung statt, wo wir uns Kollegen austauschen. Als nebenamtlicher (Straf-)Richter am Bezirksgericht Höfe habe ich die Denkweise eines Gerichts im Strafrecht erlernt, was der Fallbearbeitung zugute kommt. Profitiere von dieser vielseitigen Erfahrungen. Bist du von einer straf- oder strassenrechtlichen Angelegenheit betroffen? Möchtest du eine massgeschneiderte Einschätzung der Sach- und Rechtslage oder dich gar vor Gericht vertreten lassen? Der Weg dazu ist einfach: Melde dich einfach für ein persönliches Kennenlerngespräch oder schicke mir die Unterlagen gleich zu. Vorsicht: Bis zur offiziellen Mandatsannahme bleibst du zur Wahrung von allfälligen Rechtsmittelfristen selbst verantwortlich.


lic. iur. Oliver Streiff, Rechtsanwalt

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