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  • Oliver Streiff

Arbeitsunfall und Haftung - professionelle Beratung und Begleitung

Aktualisiert: vor 5 Tagen


Fehler während der Arbeit passieren überall und sie sind menschlich. Insbesondere im Bauhauptgewerbe sowie in der Industrie ist das Gefahrenpotential gross. Häufig sind Unfälle Folge mangelnder Instruktion und Organisation bis fehlender Überwachung der Arbeitsabläufe. Aber es passiert auch, dass Arbeitnehmer ein Verschulden am Verschulden trifft. Wie sieht die Rechtslage aus?


Grundsätzlich gilt: Für Arbeitsunfälle hat der verantwortliche Betrieb einzustehen. Er profitiert von (vermeintlich) günstigeren Arbeitsabläufen und trägt somit die Verantwortung, wenn etwas schief läuft. Zwar decken auch die gesetzlichen Unfallversicherungen das Risiko Unfall ab und erbringen für verunglückte Arbeitnehmer Taggelder, im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit sogar eine (Teil-)Rente. Häufig werden dabei aber nicht sämtliche Kosten und künftigen Unwägbarkeiten abgedeckt. Viele Firmen decken dieses Risiko mit einer zusätzlichen Betriebshaftpflichtversicherung ab. Dennoch ist Vorsicht geboten. Viele Verunfallte zögern zu lange, ihren Arbeitgeber (oder Mitarbeiter) zu belangen. Nicht selten fallen sie am Schluss zwischen Stuhl und Bank: Die Suva stellt die Taggeldleistungen ein, der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis und die Arbeitslosenkasse weigert sich, – mangels Vermittlungsfähigkeit – Zahlungen zu erbringen. Der haftpflichtrechtliche Aspekt ist daher sehr wichtig und hier unterstützen wir Sie gerne mit all unserer Erfahrung. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage für Sie und fordern Schadenersatz bei den Haftpflichtversicherungen des fehlbaren Betriebes. Häufig geht dem Zivilverfahren ein langes Strafverfahren (fahrlässige Körperverletzung) voraus, wo wir Sie begleiten und beraten.


Grosse rechtliche Diskussionen gibt es dann, wenn ein Teilverschulden des Arbeitnehmers unklar ist. Führt dies zu einer Herabsetzung des Schadenersatzanspruchs oder gar sogar zur Haftungsbefreiung? Wir setzen uns für Sie ein, dass der Betrieb die Haftung übernimmt. Das Leben soll soweit wie möglich normal weitergehen.


Und wie profitieren Sie von unserem Angebot? Das ist ganz einfach: Sie melden sich bei uns und können die Last abgeben. Wichtig in Bezug auf die Anwaltskosten ist zu wissen, dass bei ausgewiesener Haftung des Arbeitgebers er die anfallenden Anwaltskosten (zu einem grossen Teil) tragen muss. Sie gelten gemäss Bundesgericht als haftpflichtrelevanter Schadensposten. Melden Sie sich daher für anwaltschaftliche Unterstützung. Je früher desto besser,

Gerne warten wir auf Ihren Anruf und stehen Ihnen mit all unserer Expertise bei. Klienten sind bei uns gut beraten.


lic. iur. Oliver Streiff, Rechtsanwalt bei Streiff-Rechtsanwälte, Glarus, Freienbach SZ und Zürich

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