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Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge oder die sogenannte zweite Säule ist neben der AHV die zweite gesetzlich vorgeschriebene Alters- und Invalidenversicherung in der Schweiz für arbeitstätige Personen.

Die berufliche Vorsorge richtet Leistungen bei Altersrücktritt oder bei Invalidität nach Massgabe der im IV-Verfahren gewonnen Erkenntnisse aus. Sie ist somit das Wägelchen am Zug. Deswegen stellen sich in der Praxis weniger medizinische Fragen, vielmehr stehen Versicherteneigenschaft sowie sachliche wie zeitliche Deckungsfragen im Brennpunkt.

 

Häufigster Streitpunkt ist die sachliche und zeitliche Kausalität, namentlich ob das versicherte Ereignis (Erkrankung oder Unfall) in eine Zeit fällt, in welcher die versicherte Person angestellt (inklusive der einmonatigen Nachfrist) und damit bei der Vorsorgeeinrichtung versichert war. Das kann gerade bei unklaren Beschwerdebildern oder bei Erkrankungen mit schubartigen Auswirkungen höchst strittig sein. Weitere Streitpunkte sind etwa, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei mehreren Kassen versichert gewesen ist, keine sich aber als ganz oder teilweise zuständig erachtet. Dann gibt es noch Streitigkeiten wegen Reglementbestimmungen, die individuellen Charakter haben. Da im Gegensatz zu den anderen Verfahren im Sozialversicherungsrecht im BVG-Bereich Klage erhoben werden muss, ist der Beizug eines spezialisierten Rechtsanwaltes ratsam.

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Eine erste Spezialisierung in diesem Bereich habe ich beim Rechtsdienst der sozialen Dienste der Stadt Zürich (SOD) gemacht, welche ich danach bei Prof. Dr. iur. Hardy Landolt noch weiter vertieft habe. Als nebenamtlicher Richter kenne ich die Sichtweise der Entscheidungsinstanz. Nach 10 Jahren Selbstständigkeit als Anwalt in diesem Gebiet besteht Alltagsroutine. 

 

Lehnt Ihre berufliche Vorsorgeversicherung die gesetzlichen Leistungen z.B. mangels zeitlicher oder sachlicher Konnexität ab? Oder aufgrund anderer reglementarischer Bestimmen? 

 

Gerne erwarte ich Ihre Kontaktaufnehme und stehe Ihnen mit meiner Expertise bei.

Berufliche Vorsorge (BVG): Service
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